Johann Sigismund wurde am 8. November 1572 in Halle (Saale) geboren und starb am 2. Januar 1620 in Berlin; von 1608 bis 1618 regierte er als Kurfürst von Brandenburg. Bei seinem Studium an der Universität Straßburg und einem längeren Aufenthalt am pfälzischen Hof in Heidelberg 1604 machte Johann Sigismund bereits erste Bekanntschaft mit dem reformierten Bekenntnis und war angetan von der Weltoffenheit reformierter Gläubiger.
Mit seiner Konversion zum reformierten Bekenntnis 1613 verpflichtete der Kurfürst jedoch nicht seine "Untertanen", abgesehen von den hohen Beamten und Offizieren, dasselbe zu tun, wie es die Formulierung des Augsburger Religionsfriedens "cuis regio eius religio" von 1555 nahegelegt hätte. In diesen Religionsfrieden waren die Reformierten aber sowieso nicht eingeschlossen.
Johann Sigismund veröffentlichte am 24. Februar 1614 die später als Toleranzedikt titulierte Verordnung, die unter Strafandrohung alles Lästern und Schelten anderer Glaubensüberzeugungen verbot. Dem Edikt folgte im Mai des selben Jahres die später nach dem Kurfürsten benannte Confessio, die "Confessio Sigismundi".
Die heutige Französisch-reformierte Gemeinde in Potsdam schätzt den Kurfürsten als den weltlichen Herrscher, der den Grundstein für ihre Existenz legte:
"Das Konfessionsverständnis von Johann Sigismund entwickelte sich zu einem Proprium preußischer Staatsräson, das dann auch Hugenotten den Weg nach Brandenburg-Preußen ebnen half. Selbst Friedrich II. meinte in seinen Denkwürdigkeiten des Hauses Hohenzollern 'Gleichwie ein Fluß erst wertvoll werde, wenn er schiffbar sei, so gewinnt brandenburgische Geschichte erst gegen Anfang des 17. Jh. tiefere Bedeutung' - Dank Johann Sigismund."