Atomkraftwerke nicht länger betreiben

Evangelische Kirche an Umweltminister: Neues Energiekonzept wäre ein Zeichen politischer Stärke

WESTFALEN - Die Verlängerung der Restlaufzeiten für Atomkraftwerke muss umgehend zurückgenommen werden: Mit dieser Forderung hat sich Präses Alfred Buß am Montag (14.3.) in einem offenen Brief an Bundesumweltminister Norbert Röttgen gewandt.

Der leitende Theologe der Evangelischen Kirche von Westfalen rief den Minister dazu auf, den Ausstieg aus dieser Technologie „so schnell wie möglich“ zu vollziehen. „Die aktuellen Überlegungen der Regierung, die Verlängerung der Atomlaufzeiten auszusetzen, weisen in die richtige Richtung“, erklärte Buß. Dabei dürfe es aber nicht bleiben: „Es wäre vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse ein Zeichen politischer Stärke, wenn die Bundesregierung ihr Energiekonzept grundlegend überarbeitete“, heißt es in dem Schreiben an Röttgen, das auch der landeskirchliche Umweltexperte Klaus Breyer unterzeichnet hat. Dieser unterstreicht, dass die besonders risikoreichen Altreaktoren „umgehend und dauerhaft“ vom Netz genommen werden sollten.

Atomenergie sei „keine Brücke in eine risikoarme, nachhaltige Energiezukunft“, erklären Buß und Breyer: „Wir brauchen eine Energieversorgung, die fehlertolerant ist und deren mögliche Störfälle nicht zu unabsehbaren Katastrophen führen.“ Für die Evangelische Kirche von Westfalen erklären sie ihre Bereitschaft, an einer Strategie für eine risikoarme, klimaverträgliche Energieversorgung mitzuarbeiten.

Bereits im November 2010 hatte sich die Landessynode als höchstes Leitungsgremium der Evangelischen Kirche von Westfalen klar dafür ausgesprochen, die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke zurückzunehmen. Schon nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl 1986 hatte die Landessynode erklärt, dass die Nutzung der Kernenergie „wegen der großen, vielfältigen und nicht mit Sicherheit beherrschbaren Gefahren“ nicht zu verantworten sei.

Der Brief an Röttgen im Wortlaut (pdf)
Der Synodenbeschluss aus dem Jahr 2010 (pdf)


Pressemitteilung der EKvW, 14. März 2011