Leitend für die Auswahl war, dass die drei Vertreterinnen und Vertreter, die die Kirchen und die Diakonie entsenden, unterschiedliche Perspektiven und Expertisen in die Arbeit der Kommission einbringen.
Dem Rat und dem Kirchenausschuss der Bremischen evangelischen Kirche lagen eine Reihe von Bewerbungen vor, die das Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung innerhalb aller evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen waren. Nach Sichtung der Bewerbungen wurden zusätzlich noch gezielt Personen mit ausgewiesener wissenschaftlicher Expertise in einem Fachgebiet für eine Mitarbeit in der Kommission angefragt.
Nach ausführlichen Abwägungen ist die Wahl auf zwei Personen gefallen, die sich auf die Ausschreibung hin beworben hatten. Eine weitere Person hat sich auf Anfrage bereit erklärt, in der Kommission mitzuarbeiten. Die jetzt ausgewählten Vertreterinnen und Vertreter bilden aus Sicht der Kirchenleitungen ein möglichst breites Spektrum an Erfahrungen und wissenschaftlicher Expertisen ab, die für die Arbeit der Kommission wichtig sein werden.
Insgesamt wird die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission für Niedersachsen und Bremen aus neun Personen bestehen. Das Bundesland Niedersachsen benennt zwei Vertreterinnen oder Vertreter, das Bundesland Bremen eine weitere Person. Drei Kommissionsmitglieder werden aus dem Kreis von sexualisierter Gewalt betroffener Personen im Kontext der evangelischen Kirchen kommen. Ihre Benennung erfolgt durch eine sich aktuell bildende Vertretung von betroffenen Personen. Weitere Details finden Sie unten.