Sexualisierte Gewalt: Evangelisch-reformierte Kirche bittet Betroffene um Meldung

ErK: Betroffene erhebt Vorwürfe sexualisierter Gewalt gegen ehemaligen Pfarrer

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Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall verjährt. Die Evangelisch-reformierte Kirche hat nun ein Disziplinarverfahren eröffnet - und bietet eine Anlaufstelle für Betroffene.

Der Fall des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs durch einen ehemaligen Pfarrer in der Evangelisch-reformierte Kirche bestätigt, wie wichtig vertrauenswürdige Ansprechpersonen für Betroffene sind. Dies betont die zuständige Mitarbeiterin der Fachstelle für die Prävention sexualisierter Gewalt, Manuela Feldmann. In dem vorliegenden Fall hatte sich die Betroffene ihr offenbart und die Vorfälle sexualisierter Gewalt bei kirchlichen Freizeiten aus den 1980er Jahren angezeigt. Feldmann ist seit Anfang des Jahres für das Thema Prävention sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-reformierten Kirche zuständig.

In der vergangenen Woche hatte die Evangelisch-reformierte Kirche ein Disziplinarverfahren gegen einen ehemaligen Pfarrer wegen des Vorwurfs, sexualisierte Gewalt begangen zu haben, eröffnet. Inzwischen beauftragte sie einen externen Fachanwalt, die Ermittlungen in dem Disziplinarverfahren durchzuführen. Nach Angaben der zuvor eingeschalteten, zuständigen Staatsanwaltschaft ist der ihr angezeigte Fall verjährt, so dass diese selber keine Ermittlungen aufnimmt.

Wegen der Schwere der Vorwürfe sei aber eine Aufklärung notwendig, so Pressesprecher Ulf Preuß. „Wir haben mit den Ermittlungen im Rahmen eines Disziplinarverfahrens einen externen Juristen beauftragt, weil es insbesondere in diesem aktuellen Fall wichtig ist, von Beginn an die notwendige Unabhängigkeit sicher zu stellen.“ Dieser Fachanwalt überprüfe nun die Vorwürfe gegen den ehemaligen Pfarrer, während seiner ehemaligen Tätigkeit sexualisierte Gewalt ausgeübt zu haben.

Manuela Feldmann bittet weitere Betroffene, auch aus potentiellen anderen Fällen, sich bei ihr oder der zentralen Anlaufstelle „help“ von Kirche und Diakonie zu melden. Feldmann betont: „In allen Fällen steht die betroffene Person immer an erster Stelle!“ Alle Kontaktdaten finden sich auf der Webseite www.reformiert.de.

Nach Abschluss der Ermittlungen im Rahmen des Disziplinarverfahrens entscheidet das Disziplinargericht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) über mögliche Maßnahmen gegen den Beschuldigten. Alle Maßnahmen, die die Evangelisch-reformierte Kirche derzeit anstrenge, so Manuela Feldmann, dienten dazu, dass Kirche einen sicheren Raum biete, in dem solche Übergriffe künftig nicht mehr vorkommen.


Quelle: ErK